ANMELDUNG

 

 

VORANMELDUNG

 

Wenn Sie einen Platz benötigen, dann melden Sie sich bitte bei uns in der Einrichtung und füllen eine Voranfrage aus. Erst dann wird ein Vertrag geschlossen. Für Krippenkinder ist eine frühzeitige Anmeldung von Vorteil.

 

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Voranmeldung 2022
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Aufnahmekriterien

 

Die Voranmeldung für einen KiTa- Platz ist zu jederzeit möglich. Wir bitten um eine telefonische Terminvereinbarung.

 

Krippengruppe:

Wir nehmen Kinder ab dem ersten Lebensjahr auf. 

Die Eingewöhnungszeit wird individuell nach den Bedürfnissen des Kindes geplant. Die Eltern können sich aber auf eine Zeitspanne zwischen 2 bis 4 Wochen einstellen. Siehe Krippengruppe Eingewöhnung.

 

Der Aufnahme in die Krippengruppe geht ein Elternabend voraus. Zu diesem Termin werden Sie schriftlich eingeladen.

 

Krippenkinder die während des laufenden KiTa-Jahres 3 Jahre alt werden, können in den Kindergarten wechseln, wenn Platz in der Gruppe ist. Spätestens aber im September des nächsten Kindergartenjahres. Ab dem dritten Geburtstag gilt der Beitrag für Kindergartenkinder. Auch dann, wenn ihr Kind noch die Krippengruppe besuchen sollte.

 

Die Krippenkinder, die bereits in der Einrichtung sind, haben eine Garantie auf einen Kindergartenplatz.

 

Kindergarten:

 

Ab dem dritten Lebensjahr ist eine Aufnahme in den Kindergarten möglich. Diese erfolgt in der Regel zum September. In Ausnahmen ist nach Absprache auch eine Aufnahme unter dem Jahr möglich. 

Der Aufnahme in den Kindergarten geht ein Elternabend voraus (bei wenigen Neuaufnahmen auch ein individuelles Gespräch). 

 

Kündigung

 

Die ersten zwei Monate ab Aufnahme des Kindes gelten als Probezeit. Vom Vertragsabschluss bis

zum Ablauf dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum

Monatsende ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.

Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann nach Absprache mit dem Träger von dieser Regelung abgewichen werden. Macht der Träger von seinem Recht auf Änderung der Beiträge nach Nr. 6.4 Gebrauch, sind die Personensorgeberechtigten zur Kündigung mit einer Frist von zwei Monaten nach Zugang dieser Erhöhungsmitteilung mit Wirkung für den Zeitpunkt berechtigt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden soll.

Sollen Sie während der KiTazeit umziehen, so teilen Sie uns bitte umgehend Ihre neue Adresse mit, da dies förderrelevante Angaben sind.

Im laufenden Betreuungsjahr kann letztmalig mit Wirkung zum 31. Mai oder zum Ende des Betreuungsjahres (31.08.) gekündigt werden. Eine Kündigung mit Wirkung zu Ende Juni oder Juli ist daher nicht möglich.