Öffungszeiten

 

Unsere Einrichtung ist Montag bis Donnerstag von 07:00 – 16:00 Uhr und

Freitag von 07:00 – 14:00 Uhr geöffnet.

 

 

Kernzeit

 

In der Zeit von 7.55 Uhr – 12.00 Uhr findet im Kindergarten unsere gesetzlich vorgeschriebene „Kernzeit“ statt.

Dies ist die Zeit, in der wir mit den Kindern gemeinsam unsere pädagogische Arbeit umsetzen und vertiefen. Während dieser Zeit sollen keine Bring- und Abholvorgänge stattfinden, damit wir ungestört arbeiten können. Es ist uns sehr wichtig, dass wir diese Zeit intensiv nutzen können, deshalb legen wir großen Wert auf die Einhaltung dieser Zeiten.

 

 

Schließtage

 

Weihnachten:    vom 24.12. bis einschließlich 06.01. (die erste Januarwoche nach Bedarf)

Pfingsten:           die zweite Woche der Pfingstferien

Sommer:             im Wechsel je 3 Wochen in den Sommerferien;

                            der genaue Zeitpunkt wird rechtzeitig bekannt gegeben

                            (Betreuung für 2 Wochen in den Kitas Seßlach oder Gemünda nach Voranmeldung ab 3 Jahren möglich)

                             Individuelle Planungstage

 

 

Beiträge

 

Buchungszeiten und Gebühren

In unseren Gebühren ist alles enthalten. Auch die Kita- App Kikom sowie die Kosten für die Erinnerungsmappen (Portfolio) der Kinder. Zusatzkosten können lediglich durch Ausflüge entstehen.

Kindergarten:

 

 

 

145 

155 

165 

175 

185 €

1-2 Std

2-3 Std

3-4 Std

4-5 Std

5-6 Std

6-7 Std

7-8 Std

8-9 Std

134 

145 

156 

167 

178 

189 

200 €

211 €

 

Krippengruppe

Incl. Frühstücksgeld

 

 

Spielgeld

Investitionsbeitrag Bau

Investitionsbeitrag Möbel und Spielgeräte

 

Zusätzlich:

20,00 €

17,00 € (in der Krippe)

  

  5,00 €

  7,50 €/ 15,00 € (Krippe)

  6,00 €/ 12,00 € (Krippe)

 

 

3,50 € pro warmen Mittagessen


 

Für Geschwister, die gleichzeitig in der Einrichtung sind gibt es einen Bonus. 2. Kind - 25,00 €; jedes weitere Kind -50,00 €.

Die Beiträge für Kindergartenkinder verringern sich um den Elternbeitragszuschuss. "Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt." (Art.23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)

Für Krippenkinder gibt es die Möglichkeit Krippengeld zu beantragen. Hierzu bekommen Sie Informationen in Ihrem Vertrag oder im Internet.